Erläuterungen zur Organisation des Vertretungsunterrichts am Ahrensburger Weg

  1. Grundsatz

Die Schule stellt während der Unterrichtszeit am Vormittag für alle Grund- und Vorschüler/- innen Vorschüler eine verlässliche Betreuung im Zeitrahmen von 8.00 bis 13.00 sicher.

Ausnahmen aufgrund besonderer Notsituationen (Extreme Witterungsbedingungen, Ausfall der Versorgung mit Energie, Heizung, Wasser, Evakuierungsmaßnahmen, Erkrankung großer Teile des Kollegiums etc.) werden von der Schulleitung im Einzelfall in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht geregelt.

Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.

Für das Kollegium muss eine Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie Eindeutigkeit und Berechenbarkeit bei der Einteilung von Vertretungsunterricht geschaffen werden, entsprechend der haushaltstechnischen Möglichkeiten unserer Schule und unter Berücksichtigung der ohnehin schon vorhandenen Arbeitsbelastung aller Beteiligten. Ziel dieses Konzepts ist es aber auch den Schülerinnen und Schülern eine Klarheit und Verlässlichkeit der Unterrichtsversorgung zu garantieren und gegenüber den Erziehungsberechtigten eine Transparenz zu schaffen. Die Vertretung von Unterricht wird durch die Richtlinie zur Vermeidung von Unterrichtsausfall der FHH sowie der Verordnung zur Lehrerarbeitszeit vorstrukturiert.

Vertretungsfälle im Sinne dieses Konzepts sind insbesondere

  • kurzfristige Erkrankung von Lehrkräften
  • langfristige Erkrankung von Lehrkräften
  • Abwesenheit von Lehrkräften zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben (Klassenfahrten, Tagesausflüge, Prüfungen, Dienstbesprechungen am anderen Ort etc.)
  • Sonderurlaub
  • Maßnahmen des Mutterschutzes

 

  1. Organisation

Die Schulleitung bzw. von ihr ermächtige Lehrkräfte organisieren den Vertretungsplan. Der Vertretungsplan wird in der Regel mit eine behördlichen Software organisiert. So wird auch gegenüber der Behörde Rechenschaft abgelegt.

Eine kurzfristige Abwesenheit wird bis 07.00 Uhr auf dem AB des Schulbüros hinterlegt. Im Laufe des Tages wird das Büro bis 13.00 Uhr über den weiteren Verlauf telefonisch informiert. Planbare Abwesenheiten sind mit einem zeitlichen Vorlauf mit dem blauen Formular bei der Schulleitung anzuzeigen. Anträge auf Freistellung / Sonderurlaube mit und ohne Beibehaltung der Bezüge sind bei der Schulleitung mit dem grünen Formular frühzeitig einzureichen.

Nach Erstellung des tagesaktuellen Vertretungsplans wird dieser soweit möglich um 07.40 Uhr ausgehängt. Spätestens bis 07.50 Uhr haben alle Kolleginnen und Kollegen, die zur ersten Stunde unterrichten, diesen Plan zu lesen!

Dieser Plan wird dann umgesetzt, um die Tagesversorgung zu gewähren. Sollten Kolleginnen und Kollegen untereinander eine andere Lösung finden, ist dies umgehend mit der Schulleitung zu besprechen. Nachfragen oder Alternativvorschläge zum Vertretungsplan sind dann bitte erst nach Unterrichtsschluss mit der Schulleitung zu besprechen.

Über die geleisteten Vertretungsstunden führt jeder Kollege / jede Kollegin Buch und legt die Abrechnung zum Halbjahr bei der Schulleitung vor. Der Umfang der Vertretungsstunden ist in der Stundenabrechnung zu Beginn des Schuljahres dokumentiert. Die Schulleitung gibt eine halbjährige Abrechnung an alle Kolleginnen und Kollegen raus.

Im Falle der kurzfristigen Vertretung gilt die Regel, dass eine 45 minütige Unterrichtsstunde eine Zeitstunde LAZ ergibt. Bei uns werden die 60 minütigen Unterrichtsstunden dann mit 1,3 WAZ berechnet.

Bei längerfristiger Vertretung organisiert die Schulleitung wie unten beschrieben. Nach einer abgeschlossenen Organisation werden zeitnah die Elternvertreterinnen und -vertreter und auch die Schülerinnen und Schüler der Klasse darüber informiert.

Bei längerfristigen Vertretungen wird die Unterrichtszeit entsprechend der sonst üblichen Faktorisierung abgerechnet.

Die Förderstunden nach §45 und §28 werden nicht vertreten. Ebenso die unterrichtliche Versorgung mit sonderpäd. Stunden. Sollte es hier im Einzelfall zu Engpässen / Schwierigkeiten kommen, muss im Einzelfall entschieden werden.

 

  1. Vertretungsbedarfe

Kurzfristiger Vertretungsbedarf

 In der Regel wird bei einer kurzfristigen Vertretung nicht fachidentisch vertreten. Es wird aber angestrebt, dass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben im Falle einer Klassenvertretung an dem Fach weiter zu arbeiten (Bereitstellung von U – Material) oder im Falle der Aufteilung am Regelunterricht der aufnehmenden Klasse teilzunehmen!

Stufen der Vertretung

Im kurzfristigen Vertretungsfall greifen folgende Maßnahmen:

  1. Stufe: Einsatz der im Stundenplan ausgewiesen Vertretungsreserven aus den teilbaren A-Zeiten. Zusätzlich können Kolleginnen und Kollegen, die ihre eigentliche Aufgabe nicht wahrnehmen können (Klassenfahrten, Fehlen der betreffenden Schülerinnen und Schüler mit SFP), zur Vertretung eingesetzt.
  2. Stufe: Aufhebung der im Stundenplan ausgewiesenen eventuellen Teilungsstunden zu

besonderen Projekten wie „Draußenschule“, „Wahlpflicht“.

  1. Stufe: Aufhebung der im Stundenplan ausgewiesenen Stunden für die Förderung in den Bereichen Sprache, Mathematik und Besondere Begabungen , soweit sie im Vormittag liegen.
  2. Stufe: Aufteilung von Klassen auf andere Klassen (bis auf die Klassen im ersten Halbjahr und ab zweitem Halbjahr maximal 2 Unterrichtsstunden pro Tag und bis auf VSK ganzjährig)
  3. Stufe: Aufhebung der im Stundenplan ausgewiesenen Doppelsteckungen im Bereich Sonderpädagogik. Sonderpädagogen unterrichten im optimalen Fall in den Klassen, in denen die Kinder mit SPF sind.
  4. Stufe: Aufhebung der im Stundenplan ausgewiesenen Ergänzungen durch Die PTF betreut die Schülerinnen und Schüler ausschließlich.

 

Je nach Lage des Einzelfalls können verschiedene Maßnahmen miteinander kombiniert werden. Nach Ausschöpfung der Stunden nach Punkt 1 (Vertretungsreserve nach LAZ) greift sofort Punkt 2. Dies kann tageweise verschieden sein. Bei Aufteilungen werden nach Möglichkeit die Klassen der 2., 3. und 4. Stufe gleichmäßig berücksichtigt. Die Vertretungsregelung für die VSK- Kräfte wird gesondert geregelt. 

Grundsätzlich werden keine Funktionszeiten, wie Beratung oder Förderkoordination, die im Stundenplan gesteckt sind, zur Vertretung herangezogen.

Vorbereitung der Vertretungssituation

Folgende Dinge müssen für einen Vertretungsfall vorbereitet bzw. berücksichtigt werden:

  • Zu jeder Zeit ist eine Klassenliste in der Klasse.
  • Eventuelle Notfälle und Besonderheiten von Schülerinnen und Schülern sind ersichtlich.
  • Es ist ein Stundenplan ist im Klassenraum vorhanden.
  • Eine mögliche Gruppeneinteilung für eine Aufteilung der Klasse ist besprochen und liegt bereit.
  • Eine Klassendienstliste ist liegt vor.
  • Freiarbeitsmaterial und aktuelles Übungsmaterial liegen bereit.
  • Im Vertretungsfall in einer Klasse, wird ein Tagesplan mit den Schülerinnen und Schülern der Klasse besprochen, das Datum an der Tafel angeschrieben und die Namen der jeweils vertretenden Kolleginnen!
  • Im Klassenbuch wird von den Vertretungskräften die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler dokumentiert sowie die Vertretung. Bei einer Aufteilung über mehrere Stunden holt die Klassenleitung dies nach, wenn sie wieder da ist.
  • Bestimmte Elemente des Classroom Management (Regeln, Mappenfarben ) sind in allen Klassen etabliert.
  • Über Besonderheiten während der Vertretung wird die abwesende Lehrkraft informiert wenn sie wieder im Haus ist. Sollten schwierige „Schülerfälle“ auftreten, wird die Schulleitung hinzugezogen.
  • Die Stufen einigen sich, ob sie verbindliche Vertretungsmappen führen.

 

  • Langfristiger Vertretungsbedarf

Im Falle einer langfristigen und absehbaren Vertretungssituation wird soweit es geht fachidentisch vertreten.

Zunächst wird unter den teilzeitbeschäftigten Lehrkräften der Schule die Bereitschaft einer befristeten Aufstockung ihrer Arbeitszeit abgefragt (ca. 80% der Lehrkräfte arbeiten in Teilzeit). Ist ein langfristiger Vertretungsbedarf nicht durch Aufstockung auszugleichen, werden Lehraufträge vergeben. Hier wird zunächst versucht, geeignete Personen zu gewinnen, die bereits durch das JEKI-Projekt, durch Kompetenz plus etc. an unserer Schule tätig sind.

Soweit möglich wird im langfristigen Vertretungsfall der Unterricht mit der erkrankten Lehrkraft abgesprochen.